Gesetzesänderungen und die Nullzinspolitik der EZB sorgen dafür, dass die betriebliche Altersvorsorge (bAV) einen sehr sinnvollen Baustein zur eigenen Altersvorsorge darstellt.
Mit Reformen hat die Bundesregierung die bAV attraktiver gemacht.
Seit 2019 müssen sich die Arbeitgeber mit einem Zuschuss zur Prämie an bAV-Neuverträgen in Höhe von 15% beteiligen.
Neu ist ebenfalls, dass es für gesetzlich Krankenversicherte bei den bAV-Auszahlungen einen Freibetrag von Euro 159,25 gibt. Nur dann, wenn die Auszahlung höher als dieser Schwellenwert ist, werden auf den übersteigenden Betrag Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge fällig.
Beispiel: Ein Rentner erhält Euro 250,- Betriebsrente. Davon werden Euro 159,25 abgezogen. Es müssen lediglich auf Euro 90,75 Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge geleistet werden.
Mit diesen Reformen wollte die Bundesregierung die bAV attraktiver gestalten: die gesetzliche Rente gerät immer mehr unter Druck. Immer weniger Arbeitnehmer finanzieren stetig mehr werdende Ruheständler. Dies wird auf lange Sicht zu sinkenden Altersrenten (aus der gesetzlichen Rentenversicherung) führen. Aus diesem Grund müssen gesetzlich rentenversicherte Arbeitnehmer zusätzlich Geld für den Ruhestand anlegen.
Mit einer zusätzlichen privaten Altersvorsorge lässt sich die Rentenlücke wirksam schließen. Gerade bei einem frühen Eintritt in eine zusätzliche Altersvorsorge sind deutlich geringere monatliche Beiträge nötig als in späteren Jahren.
Aufschieben lohnt sich nicht – sprechen Sie uns unverbindlich an!
Quellen: Focus Online; HDI; Eigene Recherche; Trotz sorgfältiger Recherche keine Gewähr – Diese Ausführungen stellen keine Handlungsempfehlungen dar – (Autor: André Pabst)
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