Pflegebedürftigkeit und Pflegeversicherung.
Unsere Lebenserwartung steigt! Damit leider auch die Wahrscheinlichkeit, eines Tages pflegebedürftig zu sein. Bis zum Jahr 2030 rechnen Experten mit 4,1 Millionen Pflegebedürftigen. Jeder Zweite wird im Laufe seines Lebens pflegebedürftig.
Seit dem 01. Januar 2017 gelten die neuen fünf Pflegegrade 1 bis 5 (Pflegestärkungsgesetz) und lösen damit die bisherigen Pflegestufen 1 bis 3 ab. Nachfolgend finden Sie eine Übersicht sowie Beispiele für die Notwendigkeit privater Zusatzvorsorge.
Die Leistungen aus der gesetzlichen Pflegeversicherung – alle Leistungen im Überblick
(Quelle: Bundesministerium für Gesundheit, 4. Aufl. Stand April 2017)
Durch das neue Recht erhalten alle Pflegebedürftigen gleichberechtigten Zugang zu den Leistungen der Pflegeversicherung, unabhängig davon, ob sie von körperlichen, geistigen oder psychischen Beeinträchtigungen betroffen sind. Wer bereits nach altem Recht begutachtet und eingestuft war, ist zum 1. Januar 2017 automatisch auf seinen neuen Pflegegrad übergeleitet worden.
Was ist mit den Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung? Reicht das nicht aus?
Pflegebedürftigkeit kann jeden treffen und ist keine Frage des Alters
An einem Frühlingsabend bricht Günter M. beim Joggen auf der Straße zusammen. Herzstillstand. Passanten reanimieren den 58-Jährigen. Die Ärzte im Krankenhaus stellen einen Herzinfarkt fest, bei dem der Sauerstoffmangel eine schwere Gehirnschädigung bewirkte. Seit dem ist Günter M. ein Pflegefall. (Quelle: Volkswohlbund Versicherungen – Daten geändert).
Dieses Beispiel zeigt, dass Pflegebedürftigkeit Menschen in jeder Altersgruppe treffen kann, nicht nur alte Menschen. Wir können von heute auf morgen zum Pflegefall werden und auf fremde Hilfe angewiesen sein. Hier mindert die richtig gewählte und Ihren Bedürfnissen angepasste private Pflegevorsorge einen Großteil der finanziellen Sorgen.
Die gesetzliche Pflegeversicherung bietet lediglich eine Grundabsicherung (ähnlich der gesetzlichen Kranken- und Rentenversicherung…).
Hierzu ein kleines Rechenbeispiel für die Pflegegrade 2 und 4 bei stationärer Unterbringung*:
Die Heimkosten liegen bei einem Pflegegrad 2 bei ca. Euro 2.500,- pro Monat. Hiervon subtrahiert man die Leistung der gesetzlichen Pflegeversicherung von Euro 770,- pro Monat. Somit fehlen jeden Monat rund Euro 1.730,-.
Bei der Leistung im Pflegegrad 4 sieht es nicht besser aus: Die Heimkosten hier liegen bei ca. Euro 3.500,- pro Monat, die Leistung der gesetzlichen Pflegeversicherung betragen Euro 1.775,- pro Monat. Es entsteht eine Versorgungslücke von Euro 1.725,- pro Monat.
Diese Versorgungslücke muss durch eigene Ersparnisse oder durch den Verkauf einer eigenen Immobilie gedeckt werden. Reicht dies nicht aus, müssen die nächsten Familienangehörigen einspringen, die per Gesetz (§1601 BGB) dazu verpflichtet sind, für die pflegebedürftigen Angehörigen finanziell aufzukommen.
Wird Sozialhilfe beantragt, führt das Sozialamt eine Unterhaltsprüfung durch, bei welcher der Antragsteller und die Angehörigen 1. Grades die finanziellen Verhältnisse offen legen müssen. Um das eigene Vermögen und das der Angehörigen zu schützen, ist eine private Pflegeversicherung sinnvoll und nötig.
Sprechen Sie uns unverbindlich an, wir zeigen Ihnen auf einer breiten Basis die für Sie in Frage kommenden Möglichkeiten auf. Wir helfen Ihnen nicht nur bei der Auswahl einer geeigneten Lösung sondern ebenfalls dabei, Fehler zu vermeiden.
Weiter führende, ausführlichere Informationen bietet Ihnen der Verband der privaten Krankenversicherung mit dieser Info-PDF.
*Quellen: Statistisches Bundesamt, eigene Recherche; Alle Angaben ohne Gewähr! **Intensivkosten sind von Pflegeheim zu Pflegeheim unterschiedlich und bewegen sich in einer Bandbreite zwischen Euro 200,- und weit über Euro 600,- (Quelle Volkswohlbund Versicherungen)
Quellen: Eigene Recherche; Trotz sorgfältiger Recherche keine Gewähr – Diese Ausführungen stellen keine Handlungsempfehlungen dar – (Autor: André Pabst)
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