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Basisrente (Rüruprente)

Die private Basisrente oder Rüruprente in der ersten Schicht


Die Basisrente ist ein privates Altersvorsorgeprodukt mit hohem Sonderausgabenabzug.

Die Basisrente (Rüruprente) ist der gesetzlichen Rente nachempfunden und zählt somit zur ersten Schicht des Alterseinkünftegesetzes (AltEinkG). Es gelten somit die Steuervorteile für die Basisrente und die gesetzliche Rentenversicherung äquivalent.


Steuerliche Förderung während der Einzahlungsphase (Aufschubzeit)

Für 2020 liegt der Höchstbetrag bei 90 Prozent der gezahlten Beiträge (von maximal 25.046 Euro jährlich bei Ledigen bzw. 50.092 Euro jährlich bei Verheirateten/eingetragenen Lebenspartnern).

Dies bedeutet, dass im Jahr 2021 maximal 25.787 Euro (51.574 Euro bei Verheirateten bzw. eingetragenen Lebenspartnern) als Sonderausgaben geltend gemacht werden können.

Bis zum Jahr 2025 steigt der Sonderausgabenabzug um jährlich zwei Prozentpunkte.

Entsprechend können dann im Jahr 2025 die vollen 100 Prozent der gezahlten Beiträge als Sonderausgaben geltend gemacht werden.


Nachgelagerte Besteuerung während des Rentenbezuges (Rentenphase)

Aufgrund der steuerlichen Förderung durch den Sonderausgabenabzug während der Einzahlungsphase wird die Basisrente während des Rentenbezugs (teilweise) wieder besteuert. Je nachdem, wann Sie in Rente gehen, wird ein fester Besteuerungssatz festgelegt, der sich während des gesamten Rentenbezugs nicht weiter ändert (hiervon ausgenommen sind Rentensteigerungen).

So liegt im Jahr 2021 der zu versteuernde Anteil der Basisrente bei 81%. Dieser Prozentwert steigt in 1-Prozent-Schritten pro Jahr bis zum Jahr 2040 an, wo er dann final 100% erreicht.

Generell sind die Einkünfte während des Berufslebens höher als während des Rentenbezuges. Somit ist der persönliche Steuersatz im Rentenalter geringer als im Berufsleben. Dies macht die Basisrente zu einer renditestarken Vorsorge – wird beispielsweise als Investitionsform die Anlage in Fonds gewählt, führt hier der Cost-Average-Effekt zusätzlich zu einem höheren Renditeschub.

Sollten die Einkünfte während der Rentenphase wesentlich höher sein als während der Einzahlphase (beispielsweise durch hohe Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung, Einkünfte aus Kapitalvermögen), kann der durch die Basisrente bestehende Steuervorteil aufgezehrt werden. Positive Renditen ergeben sich dann, wenn ein hohes Alter erreicht wird oder die zusätzlichen Einkünfte eben doch nicht so hoch ausfallen wie sie einmal geplant wurden.


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Die Basisrente: Leistungsstarke Altersvorsorge

Die Basisrente (oder Rürup-Rente) kann nicht übertragen, beliehen oder verpfändet, nicht veräußert und nur eingeschränkt vererbt werden.

Eine Kapitalauszahlung (als Kapitalwahlrecht) bei der Rürup-Rente ist ebenfalls nicht möglich.

Dafür ist die Basisrente ist Hartz IV sicher; Eine Berufsunfähigkeitsversicherung und/oder eine Hinterbliebenenversorgung können integriert werden.

Damit konzentriert sich die Rürup-Rente auf ein Ziel: steuerlich begünstigt für das Alter vorzusorgen und ist, gerade nach Steuern, ein sehr renditestarkes Produkt.


Nutzen Sie die Basisrente als Grundversorgung

Basisrenten sollten gerade bei Selbständigen, die keinen Zugang zu einer sonstigen staatlich geförderten Altersvorsorge besitzen (z.B. Riesterförderung, bAV) als Baustein der eigenen Altersvorsorge gesehen werden.

Es können je nach eigenem Risikoempfinden klassische Rentenversicherungen oder auch Modelle auf Basis von Investmentfonds gewählt werden. Eine Hinterbliebenenversorgung und Schutz vor Berufsunfähigkeit kann ebenfalls integriert werden.

Wir freuen uns, wenn wir Sie als neuen Mandanten für unsere Dienstleistung gewinnen können. Sie erhalten individuelle und nicht standardisierte Beratung. Wir sind für Sie da. Versprochen!

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