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Berufsunfähigkeit

Berufs- und Erwerbsunfähigkeit


Unter dem Risiko der Berufsunfähigkeit versteht man eine dauernde und ärztlich bestätigte Beeinträchtigung der Berufsausübung durch eines der biometrischen Risiken Krankheit, Unfall oder Invalidität.

In der gesetzlichen Rentenversicherung besteht der Schutz vor Berufsunfähigkteit nur noch für Versicherte, die vor dem 02.01.1961 geboren wurden und das auch nur noch in Form der teilweisen Erwerbsminderungsrente bei Berufsunfähigkeit gem. § 240 SGV VI.


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Die gesetzliche Berufsunfähigkeitsrente wurde 2001 für alle, die ihre Renten neu eingereicht haben, faktisch abgeschafft.

Der ursprünglich erlernte Beruf spielt also ab 2001 beim gesetzlichen Invaliditätsschutz keine Rolle mehr.

Es gibt zwar Ausnahmen, allerdings nur für ältere Versicherte.

Berufsunfähigkeit liegt i.d.R. bei mindestens 50% Berufsunfähigkeit vor.

Die BU-Rente kompensiert Versorgungslücken aus der gesetzlichen Erwerbsminderungsrente, die ab 2001 entstanden sind.

Generell sind die Leistungen aus der BUZ nur für die Dauer der Berufsunfähigkeit durch den Versicherer zu erbringen.

Sprechen Sie uns für eine individuelle Beratung an.


Die Berufsunfähigkeitsversicherung als Einkommensschutz

Die Berufsunfähigkeitsversicherung kann als Zusatzversicherung (BUZ) zu einer Lebens- oder Rentenversicherung oder als selbstständige Berufsunfähigkeitsversicherung (SBU) abgeschlossen werden.

Die Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt dem Versicherten eine Berufsunfähigkeitsrente, wenn er den vereinbarten Beruf nicht mehr ausüben kann.

Das Risiko der Berufsunfähigkeit ist nicht nur für Angestellte ein elementares Risiko. Oft kann bei Selbständigen der bisherige Beruf nicht mehr ausgeübt werden. Die Folgen eines solchen (auch finanziellen) Einschnittes sind oft Existenzbedrohend.